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Inhaltsverzeichnis

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1. Einleitung ................................................................................. 01

2.1 Das Priestertum im Alten Testament ..................................... 02

2.2 Mensch als Mann und Frau .................................................... 03

2.3 Kultische Unreinheit .............................................................. 03

3.1 Die Priester im Neuen Testament .......................................... 04

3.2 Ehebruch und Zweitehe ......................................................... 05

3.3 Enthaltsamkeit beim Gebet .................................................... 06

4. Exkurs: Askese / Enthaltsamkeit ............................................. 07

4.1 Enthaltsamkeit allgemein ....................................................... 07

4.2 Askese im Alten Testament .................................................... 07

5. Zölibat ....................................................................................... 08

5.1 Synode von Elvira ................................................................... 08

6. Exkurs: Ehe und Weihe im CIC ................................................ 11

7. Sacerdotalis coelibatus .............................................................. 12

8. Um des Himmelsreich Willen ................................................... 13

9. Schlußbetrachtung ..................................................................... 15

10. Literaturverzeichnis ................................................................. 17

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Einleitung

Bei der hier vorliegenden Arbeit handelt es sich um die Hausarbeit zum Seminar "Grundzüge des altkirchlichen Amtsverständnisses", das im Wintersemester 1998/99 von Herrn Dipl. - Theol. Christian Uhrig abgehalten wurde.

Entgegen dem Regelfall, damit meine ich die Ausarbeitung des im Seminar gehaltenen Referats, handelt diese Arbeit von der Zölibatsverpflichtung der katholischen Priester. Ich habe dieses Thema gewählt, da es gerade in heutiger Zeit immer mehr Zölibatskritiker gibt, die sagen, daß man den Zölibat aufheben müsse, damit die Kirche ihren momentan immer größer werdenden Priestermangel beheben kann. Der Papst und die gesamten entscheidungsbefugten Ämter der Kirche dies aber immer wieder zurückweisen und den Zölibat bekräftigen.

Ich wollte mit dieser Arbeit das Thema erarbeiten, welche Gründe die Zölibatsgegner und die Befürworter des Zölibates haben.

Eine Ausarbeitung meines Referates "Die Entwicklung der Amtstheologie in nachkonstantinischer Zeit" wäre in Rahmen dieser Hausarbeit auf Grund der Komplexität des Themas nicht möglich gewesen.

Die Arbeit gliedert sich in drei große Bereiche.

Der erste Teil beschäftigt sich mit den biblischen Texten, die immer wieder in der Zölibatsdiskussion, sowohl für das pro als auch das contra, angeführt werden.

Der zweite Teil befaßt sich mit der geschichtlichen Entwicklung des Zölibats. Von der Synode in Elvira bis in unsere Zeit.

Abschließend wird noch das Thema behandelt, wie die Kirchenväter und alle späteren Päpste und Synoden ihre Zölibatsbeschlüsse begründen.

 

 

2.1 Das Priestertum im Alten Testament

 

Das Priestertum im Alten Testament war überwiegend verheiratet. Schon bei den Fünf Büchern des Moses wird von verheirateten Priestern gesprochen. Bei Lev 21, 1-21 wird von den Söhnen und Töchtern des Priesters gesprochen. Weiter heißt es in diesem Abschnitt, daß der Priester "sich als Frau eine Jungfrau nehmen [muß]; eine Witwe, eine Verstoßene, eine Entehrte oder eine Buhlerin darf er nicht heiraten" (Lev 21, 12 –13). Hier wird ersichtlich, daß der Priester heiraten soll beziehungsweise heiraten darf, jedoch ist es ihm nicht gestattet, eine Frau zu heiraten, die nicht den kultischen Reinheitsvorschriften der damaligen Zeit entsprach. Er darf nur eine Jungfrau zur Ehefrau nehmen. "Er darf sich aber nicht verunreinigen an einer Verheirateten unter seinen Volksgenossen und sich dadurch entweihen" (Lev 21, 4). Schon aus der Weisung in Lev 21, 17 – 23 ergibt sich, daß die Priester heiraten müssen und Kinder bekommen sollen, denn "es sprach der Herr zu Moses: `Sprich also zu Aaron: Hat jemand von deinen Nachkommen in künftigen Geschlechtern ein leibliches Gebrechen, so trete er nicht hinzu, um die Speise seines Gottes darzubringen; ...` ". Im Kommentar zu dieser Bibelstelle heißt es, daß man in Israel Priester wird durch die Zugehörigkeit zum priesterlichen Stamm Levi. Dieses Erbrecht darf nicht weitergegeben werden, wenn körperliche Gebrechen vorliegen, die in den Versen 18 bis 23 näher erläutert werden. Im Alten Testament ist im Buch Nehemia über einen Sohn des Hohepriesters Jojada vermerkt, dieser habe eine fremdstämmige Frau, also nicht aus dem Stamm der Leviten, geheiratet. Deswegen hat Gott ihn weggejagt.

Neben den körperlichen Gebrechen wird bei einem Priester im Alten Testament eine kultische Unreinheit als unehrenhaft und inakzeptabel genannt. Wer als Priester mit etwas in Berührung kommt, das nach den Vorschriften als unrein gilt, darf seinem Gott nichts mehr opfern, denn dann ist auch dieser unrein. "Sage zu ihnen: Naht sich einer von euren Nachkommen in euren künftigen Geschlechtern den heiligen Gaben, die Israels Söhne dem Herrn weihen, im Stande der Unreinheit, so soll eine solche Person weggetilgt werden vor meinem Angesicht: Ich bin der Herr!" (Lev 22, 3).

2.2 Mensch als Mann und Frau

"So schuf Gott den Menschen nach seinem Abbild, nach Gottes Bild schuf er ihn, als Mann und er Frau erschuf er sie." (Gen 1, 27). Mit diesem Ausspruch ist eindeutig festgelegt, daß Mann und Frau unzertrennlich zusammengehören. Die Frau wurde für den Mann geschaffen und der Mann wurde für die Frau ebenso. Gott hat dieses Paar erschaffen, damit sie fruchtbar sind und sich vermehren. Kindersegen gilt somit als etwas gottgewolltes und erwünschtes.

 

2.3 Kultische Unreinheit

Im Alten Testament wird die kultische Unreinheit der Frau in Lev 19 bis 30 definiert. Hat eine Frau ihre Monatsblutung, "so bleibt sie sieben Tage lang in ihrer Unreinheit; jeder der sie anrührt, wird unrein bis zum Abend." (Lev 15, 19). Alles was die Frau angezogen hat, worauf sie sitzt oder liegt wird ebenfalls unrein und es heißt weiter in Lev 15, 20 bis 33, daß jeder unrein wird, der diese unreinen Gegenstände berührt. Er wird für die gleiche Zeit wie die Frau unrein. Bei einem Mann, der einen Samenerguß hatte, wird geschrieben, daß er "unrein bis zum Abend" (Lev 15, 16) ist und er erst baden muß, damit er wieder rein ist.

3.1 Die Priester im Neuen Testament

Auch die Priester im Neuen Testament müssen verheiratet gewesen sein. Dies wird ersichtlich aus mehreren Passagen in der Bibel. Im ersten Brief des Paulus an Timotheus spricht er von den Bedingungen, die an einen Bischof gestellt werden:

Glaubhaft ist das Wort: Wer nach einem Bischofsamte strebt, begehrt eine erhabene Aufgabe. Der Bischof soll daher untadelig sein, eines Weibes Mann, nüchtern, besonnen, maßvoll, gastfreundlich, befähigt zum Lehren, nicht dem Trunke ergeben, nicht gewalttätig, sondern gütig, nicht zänkisch, nicht geldgierig, ein rechter Walter in seinem eigenen Hause, der die Kinder in Zucht hält in aller Würde – wenn einer im eigenen Hause nicht zu walten weiß, wie soll der dann für die Gemeinde Gottes sorgen? Er soll kein Neubekehrter sein, damit er nicht überheblich werde und dem Gericht des Teufels verfalle. Er soll auch einen guten Ruf genießen bei den Außenstehenden, damit er nicht in üble Nachrede gerate und in die Fallstricke des Teufels. (1 Tim 3, 1-7)

 

So wie diese Anforderungen an die Bischöfe gestellt werden, so werden ähnliche Forderungen auch die Diakone gestellt, sie sollen ebenfalls "eines einzigen Weibes Mann sein"(1 Tim 3, 12).

Hieraus wir ersichtlich, daß es sowohl im Alten wie im Neuen Testament Priester beziehungsweise Bischöfe verheiratet sein durften. Es wird von Kindern der Bischöfe beziehungsweise der Priester gesprochen, die sie wohl erziehen sollen. War es im Alten Testament vorrangiges Ziel der Kindeserzeugung, den Stamm der Leviten also der Priester zu erhalten, so zeigt sich in der Kindererziehung der Bischöfe des Neuen Testaments, in wie weit sie für die Leitung der großen Familie (also der Gemeinde) geeignet sind.

 

3.2 Ehebruch und Zweitehe

Da im Neuen und Alten Testament von Ehebruch und Scheidung gesprochen wird, bedarf es hier einer Untersuchung, in wie weit dies für Priester oder Bischöfe gestattet ist, oder aber verurteilt und bestraft wird. Mathäus berichtet in seinem Evangelium von Fragen der Pharisäer an Jesus, ob man seine Frau aus der Ehe entlassen darf:

Da traten die Pharisäer zu ihm heran, um ihn auf die Probe zu stellen, und sagten: >>Ist es einem Mann erlaubt, seine Frau zu entlassen aus jedem Grunde?<< Er antwortete [ihnen]: "Habt ihr nicht gelesen, daß der Schöpfer von Anfang an >sie als Mann und Frau geschaffen< (1 Mos 1, 27) und gesagt hat: >Deshalb wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und seiner Frau anhangen, und die zwei werden ein Fleisch sein< (1 Mos 2, 24)? So sind sie also nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was nun Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen. <<

Sie sagten zu ihm: >>Warum hat dann Moses geboten, >einen Scheidebrief zu geben und sie zu entlassen< (5 Moses 24, 1)?<< Er entgegnete ihnen: >>Moses hat euch eurer Herzenshärte wegen erlaubt, eure Frauen zu entlassen, doch von Anfang an ist es nicht so gewesen. Ich sage euch: Wer seine Frau entläßt – nicht (geschehe es) >auf Grund von Unzucht< (5 Mos 24, 1)! – und eine andere heiratet, bricht die Ehe, und wer eine Entlassene heiratet, bricht die Ehe.<<

(Mt 19, 3-9)

 

 

Hier wird ersichtlich, daß es vermutlich Scheidung und Wiederheirat damals schon gab. Durch die Worte, die Jesus an die Pharisäer richtet, wird deutlich, daß Jesus zwar die Scheidung auf Grund von Unzucht toleriert, keineswegs kann man hier von Akzeptanz sprechen, jede Scheidung aus einem anderen Grund aber als Sünde, nämlich den Ehebruch, darstellt. Moses hat den Scheidebrief erfunden, er kommt nicht von Gott, denn "im Anfang ist es nicht so gewesen". Moses hat ihn nur erfunden, weil die damaligen Leute eine "Herzenshärte" besaßen. Die Ehe war von Anfang an eine heilige Institution, die Gott erschaffen hat, und was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.

Im Neuen Testament finden wir noch mehr Stellen, die die Zweitehe, Scheidung und den Ehebruch behandeln. So schreibt Paulus an die Gemeinde von Korinth:

 

 

Den Unverheirateten und den Verwitweten aber sage ich: Es ist gut für sie, wenn sie bleiben wie ich. Können sie aber nicht enthaltsam sein, so sollen sie heiraten; denn besser ist es, zu heiraten als zu brennen.

Den Verheirateten gebiete nicht ich, sondern der Herr: Die Frau soll sich vom Manne nicht trennen; ist sie aber getrennt, so bleibe sie ehelos oder versöhne sich mit ihrem Manne. Auch der Mann soll die Frau nicht entlassen.

(1 Kor 7, 8 –11)

Er greift zum einen das göttliche Gebot auf, das besagt, daß eine Ehe nicht getrennt werden darf, weil Gott etwas zusammengeführt hat und es dem Menschen nicht erlaubt ist, gegen göttlichen Willen zu handeln. Vorher hat er seine eigene Meinung kund getan, in dem er sie dazu anspornt, unverheiratet zu bleiben beziehungsweise nach dem Tod des Ehemanns nicht wieder zu heiraten. Er präferiert es jedoch, daß die Frauen heiraten, wenn sie es nicht schaffen enthaltsam zu leben, denn nur in der Ehe ist es seiner Meinung nach gestattet, den Geschlechtstrieb zu stillen, denn "es ist besser zu heiraten als zu brennen" (1 Kor 7, 9).

 

3.3 Enthaltsamkeit beim Gebet

Im ersten Korintherbrief schreibt Paulus an die Einwohner Korinths, welche Vorstellungen er bezüglich der Sexualität und Ehe hat. Paulus ermahnt die Eheleute, sich nicht einander zu entziehen, also der sexuellen Askese zu widmen, damit sie "der Satan nicht versuche in derer Unbeständigkeit" (1 Kor 7, 5). Paulus fordert jedoch Enthaltsamkeit, wenn die Eheleute sich dem Gebet hingeben beziehungsweise widmen. Er schreibt weiterhin, daß die sexuellen Aktivitäten nur als Zugeständnis an die Korinther gemacht werden und nicht als Gebot. Wohl aber fordert er die unbedingte sexuelle Askese beim und zum Gebet. Paulus wünscht sich, daß "alle Menschen wären wie er selbst; doch ein jeder hat seine eigene Gabe von Gott, der eine so, der andere so" (1 Kor 7, 7).

Ebenso ist im Alten Testament schon vermerkt, daß ein kultisch unreiner Priester nicht den Altardienst versehen darf. Diese Unreinheit kommt beispielsweise durch den Samenerguß auf den Priester herab, oder aber er berührt eine durch die Monatsblutung unreine Frau.

4. Exkurs: Askese / Enthaltsamkeit

4.1 Enthaltsamkeit allgemein

Schaut man in der gegenwärtigen Literatur unter Enthaltsamkeit nach, so findet sich immer nur Querverweis auf die Askese oder Abstinenz. Abstinenz wird dabei als das "Verzichten oder die Zurückhaltung gegenüber Genußmitteln wie Alkohol und Tabak oder gegenüber dem Triebleben, bes. der Sexualität" erklärt. Abstinenz oder Enthaltsamkeit ist sehr oft zeitgebunden, wie beispielsweise bei den Abstinenztagen der katholischen Kirche, "an denen der Genuß von Fleisch warmblütiger Tiere untersagt ist", kann aber auch bis zum Lebensende gelten, wie die sexuelle Enthaltsamkeit der katholischen Priester beim Zölibat.

 

4.2 Askese im Alten Testament

Die Askese im Alten Testament ist nicht nur auf die sexuelle Askese oder Abstinenz beschränkt. So kann beispielsweise das "Fasten als Unterbrechung der Nahrungsaufnahme [...] die Bitte um göttl. Hilfe unterstützen (Neh 1,4; Esra 8, 21.23; Dan 9,3) u. der Vorbereitung des Visionsempfangs (1 Sam 28,20) dienen". "Die sexuelle Enthaltsamkeit (Ex 19,15; 1 Sam 21,5) dient der kultischen Reinheit". Sexuelle Enthaltsamkeit wurde nur zum Gebet gefordert. Beim Gebet wurde vor allem von den Priestern eine kultische Reinheit bei der Darbringung der Opfer gefordert.

 

 

5. Zölibat

Wenn nun sowohl im Alten wie auch im Neuen Testament es offensichtlich verheiratete Priester gab, ja sogar Petrus verheiratet gewesen sein muß, denn es wird von "dessen Schwiegermutter"(Mt 8,14)

in der Bibel berichtet, wie hat sich dann das Heiratsverbot in der katholischen Kirche bis heute gehalten beziehungsweise warum wurde es überhaupt erschaffen? Im folgenden wird ein geschichtlicher Abriß über die wichtigsten Entscheidungen den Zölibat betreffend gegeben. Daran anschließend folgt eine Begründung der Entscheidung der Entscheidungen.

 

5.1 Synode Von Elvira

Das älteste Zeugnis eines Gesetzes über den Zölibat der katholischen Priester ist der Kanon 33 der Synode von Elvira, die gegen Ende des ersten Quartals des vierten Jahrhunderts stattgefunden hat. In diesem Kanon heißt es: "Placuit in totum prohibere episcopis, presbyteris et diaconibus vel omnibus clericis positis in ministerio abstinere se a coniugibus suis et non generare filios. Quicumque vero fecerit, ab honore clericatus exterminetur." Es wird allen Klerikern ein Verbot auferlegt, eine Frau zu heiraten und Kinder zu bekommen. Jeder, der es dennoch tut, wird von seinem Amt ausgeschlossen (quicumque vero fecerit, ab honore clericatus exterminetur). Im Kanon 18 dieser Synode wurde beschlossen, daß ein Kleriker, der Ehebruch begeht während er im Amte ist, von der Kommunion bis zu seinem Ende (Tod) ausgeschlossen wird ("placuit [...] nec in finem eos communionem accipere debere". Es darf keiner zum Subdiakon geweiht werden, der vor der Weihe Ehebruch begangen hat; falls er schon geweiht ist, so soll er aus dem Amt entlassen werden, so wird es im Kanon 27 beschlossen.

Auf dem Konzil von Nizäa, das ein Jahr später stattfand, hat man noch weitergehende Regelungen in Bezug auf die häusliche Gemeinschaft der Priester mit Frauen beschlossen. Im Kanon 3 des Konzils heißt es: "Interdixit per omnia magna synodus, nec episcopo nec presbytero nec aliuci prorsus, qui est in clero, licere subintroductam habere mulierem, nisi forte matrem aut sororem aut amitam vel eas tantum personas quae suspicionem effugiunt." Nun darf der Priester in seiner häuslichen Gemeinschaft nur noch mit seiner Mutter, Schwester, Tante oder einer Frau zusammenleben, an der die Kirche und die Gemeinde keinen Anstoß nimmt. Man wollte mit diesem Kanon in die Praxis der Konkubinen eingreifen, die für die Priester den Geschlechtsverkehr ermöglichte, ohne verheiratet zu sein, und ohne daß es die Gemeinde mitbekam. Der Priester soll ein Leben vorleben, daß er auch in seiner Gemeinde predigt. Heute ist es mit dem Spruch vergleichbar: "Wasser predigen und Wein trinken".

In den folgenden Jahrhunderten gab es immer wieder Versuche, den Zölibatsbeschluß anzugreifen, beziehungsweise der Zölibatsbeschluß wurde nicht beachtet. "‚Jahrhundertelang war die Frage des Zölibats Gegenstand ständiger Kämpfe innerhalb der Kirche. Widernatürliche Freveltaten nahmen unter der Geistlichkeit überhand; im neunten und zehnten Jahrhundert scheint ihr Amt als Entschuldigung für Ausschweifungen gegolten zu haben. ... Viele Priester lebten offen im Ehestand, obwohl die Konzile ständig neue Anordnungen gegen sie erließen` (M`Clintock and Strong`s Cyclopædia)."

Hier wird deutlich, wie schwer es war, den Zölibat in der Kirche durchzusetzen.

Den Durchbruch schaffte der Zölibat auf dem 1. Laterankonzil, das im Jahre 1123 stattfand.

Im Kanon 7 des Konzils heißt es:

Presbyteris, diaconibus vel subdiaconibus concubinarum et uxorum contubernia penitus interdicimus et aliarum mulierum cohabitationem, praeter quas synodus Nicena propter solas necessitudium causas habitare permisit, videlicet materm sororem amitam vel materteram aut alias huiusmodi, de quibus nulla iuste valeat suspicio oriri.

Hat man nach dem Konzil von Nizäa die Anordnung über den Zölibat noch nicht durchsetzen können in der gesamten Kirche, so tritt jetzt endgültig der Zölibat in Kraft.

Auf dem zweiten Laterankonzil 16 Jahre später wurden alle Ehen, die ein Kleriker vor oder nach seiner Weihe geschlossen hat, für ungültig erklärt. ("Huiusmodi namque copulationem, quam contra ecclesiasticam regulam constat esse contractam, matrimonium non esse censemus.") Hier ist nun ein deutlicher Einschnitt in der Praxis des Stillschweigens zu erkennen. Da zwar auf vielen Konzilen und Synoden immer wieder beschlossen wurde, den Priestern zölibatäres Leben aufzuerlegen, diese jedoch sich nicht daran hielten, wurden auf dem zweiten Laterankonzil nicht nur diese Ehe für ungültig erklärt, sondern auch Strafen für diese Personen beschlossen. Den Subdiakonen, die verheiratet waren, wurden jegliche klerikalen Privilegien aberkannt ("Decernimus etiam ut ii, qui in ordine subdiaconatus et supra uxores duxerint aut concubinas habuerint, officio atque ecclesiastico beneficio careant").

Doch selbst diese Beschlüsse konnten einige Kleriker nicht vom Konkubinat abhalten. Weil die Kirchlichen Institutionen immer mehr in Mißkredit bei der Bevölkerung gefallen waren durch diesen Personenkreis, wurden auf dem Konzil von Konstanz im Jahre 1414 beschlossen, nicht nur den Subdiakonen, sondern auch allen anderen Klerikern, egal welche Weihe sie empfangen hatten oder in welchem Amt sie sich befanden, die klerikalen Privilegien zu entziehen, falls sie im Konkubinat gelebt haben oder leben. Dies wurde im Kapitel 33 des Konzils festgelegt.

6. Exkurs: Ehe und Weihe im CIC

Die Regeln, die damals auf dem ersten und zweiten Laterankonzil sowie auf dem Konzil von Konstanz festgelegt wurden, finden sich auch heute noch im Kirchenrecht wieder. So heißt es, daß "Ungültig schließen die Ehe, die eine heilige Weihe empfangen haben". Ist die Ehe eines Geweihten ungültig, wie es auch schon im Kanon 7 des Zweiten Laterankonziles beschlossen wurde, so findet auch Kanon 7 des Ersten Laternkonziles Eingang in den Codex, wenn es heißt, daß ein Mann, der eine Eheschließung, dabei spielt es keine Rolle ob er es bürgerlich oder kirchlich getan hat, versucht hat, keine Weihe mehr empfangen darf, wenn er die heilige Weihe empfangen hat oder an das ewige Keuschheitsgelübde gebunden ist. § 1 des Kanons 1394 nimmt die Bestrafung des Kapitels 33 vom Konzil von Konstanz auf. Ein Geweihter, der versucht hat zu heiraten, zieht sich "die Tatstrafe der Suspension zu". Kommt er nach einer Verwarnung durch den Bischof oder einer anderen kirchlichen Instanz nicht zur Vernunft und lebt zölibatär, so "kann er schrittweise mit Entzug von Rechten und auch mit der Entlassung aus dem Klerikerstand bestraft werden".

7. Sacerdotalis coelibatus

In der Enzyklika "Sacerdotalis coelibatus" hat Papst Paul VI. am 24. Juni 1967 den mittlerweile Jahrhunderte alten priesterlichen Zölibat noch einmal bekräftigt. Durch einen Umbruch in der Gesellschaft wurde der Zölibat vor der Enzyklika immer wieder in Frage gestellt, wie er im ersten Absatz ausführt. Papst Paul VI. gibt jedoch unmißverständlich zu erkennen, daß der Zölibat zwar nicht von Anfang an existierte, jedoch für den katholischen Priester unerläßlich ist, wenn er schreibt:

Wir sind der Auffassung, daß die bestehende Vorschrift des priesterlichen Zölibates auch heute noch mit dem Heilsdienst verbunden sein muß. Sie muß dem Priester Halt sein in seiner ausschließlichen, totalen und für immer gegebenen Entscheidung zur alleinigen und höchsten Liebesgemeinschaft mit Christus sowie zum Dienst für Gott und seine Kirche, und muß seinem Leben die besondere, kennzeichnende Note geben, in der Gemeinde der Gläubigen wie in der weltlichen Gemeinschaft.

Papst Paul VI. sieht die Ehelosigkeit der Priester als "Gegenstand und Zeichen ihrer gänzlichen und freudigen Hingabe an das Mysterium Christi".

 

 

 

8. Um des Himmelsreich Willen

Wenn nun im Alten und auch im Neuen Testament die Priester verheiratet sein durften, welche Begründung gaben die Kirchenväter und alle weiteren Zölibatsverfechter den angehenden Priestern, zölibatär zu leben?

Stefan Heid führt hierzu aus, daß es sehr wohl verheiratete Priester gab, nach einer Priesterweihe aber die Ehe umgewandelt wird; "die Apostel lebten, ob sie nun verheiratet waren oder nicht, enthaltsam". Hier wird seine Stellung deutlich. War ein Priester verheiratet, so wurde seine Ehe nicht geschieden, sondern nur umgewandelt. Der Priester lebt mit seiner Frau nun nicht mehr in einer Gemeinschaft, die mit Rechten und Pflichten ausgestattet ist, wobei hier insbesondere das Recht auf den Leib des anderen, also den Geschlechtsverkehr zur Erzeugung von Kindern, gemeint ist. Er lebt vielmehr in einer Gemeinschaft, die die sexuelle Enthaltsamkeit voraussetzt. Man kann dies als ein Zusammenleben wie Bruder und Schwester bezeichnen. " ‚Hat ein Priester und Diakon die Weihe zum göttlichen Dienst empfangen, wird er sofort aus dem Gemahl der Bruder seiner früheren Frau.‘ Diese Ausdrucksweise findet sich in vielen Väter- und Konzilstexten." "Und wer bereits verheiratet ist, kann die Ehe nicht wie bisher weiterführen. [...] heute ist der Priesteramtskandidat verpflichtet, ehelos zu leben, damals kann er [...] wählen, ist aber [...] zur Enthaltsamkeit nach der Weihe angehalten."

Heid bemerkt in seinem Buch noch einen anderen Aspekt der Entwicklung des Zölibates. Dieser ergibt sich aus dem unterschiedlichen Verständnis des Kultes der Priester im Neuen und Alten Testaments sowie der Priester heute. Waren die Priester im Alten Testament angehalten nur zum Altardienst enthaltsam zu leben, so brauchten sie nur einen Tag in der Woche enthaltsam zu leben, um kultisch rein zu sein. Danach brauchten sie nicht mehr zölibatär zu leben bis zum nächsten Sabbat.

Im Neuen Testament wird die geschlechtliche Askese für ein Ehepaar gefordert beziehungsweise geboten, wenn sie sich dem Gebet widmen (1 Kor 7, 5). Jesus gab seinen Jüngern das Gebot, ständig zu beten und darin nicht nachzulassen (Luk 18, 1). Der Priester des neuen Testaments beziehungsweise der Priester unserer Zeit ist also angehalten, ständig zu beten. Dies kann er aber nur kultisch rein vollziehen. Kultische Unreinheit erlangt man zum Beispiel durch den Samenerguß, also durch den Geschlechtsverkehr. "Enthaltsamkeit verheirateter Kleriker hat also gewiß etwas mit ihren beruflichen Verpflichtungen als Gottesdienern zu tun."

Kardinal Stickler führt noch einen nächsten Grund an, in dem er schreibt: "Wie kann ein Priester einer Jungfrau oder Witwe Unversehrtheit und Enthaltsamkeit predigen und zu einem reinen Lager anspornen, wenn er selbst mehr Wert darauf legt, der Welt anstatt Gott Kinder zu zeugen?"

"Um des Himmelsreich Willen" (Mt 19, 12) verzichten die Priester des Neuen Bundes auf die Ehe.

 

 

 

 

 

 

9. Schlußbetrachtung

Glaubenssatz und kein Dogma.

Auf diesen einfachen Nenner läßt sich der Zölibat reduzieren. Hat es in den Anfängen der Kirche noch verheiratete Priester gegeben, so hat sich im Laufe der Zeit immer mehr das zölibatäre Leben durchgesetzt. Man kann hierzu an zwei Punkten ansetzen. Zum einen kann man mit dem gegenüber dem Priestertum des Alten Testamentes veränderten Priestertum argumentieren. Waren die Priester im Alten Testament nur zeitweise eingebunden in den Dienst am Altar und mußten somit auch nur zeitweise kultisch rein sein, so ist es bei den neuen Priestern anders. Die Priester sind nun zum ständigen Gebet angehalten, das kultische Reinheit erfordert. Sie gehen nun nicht mehr nur einmal in der Woche zum Tempeldienst, sondern sie haben jeden Tag in der Woche "Dienst".

Zum anderen muß man das Leben Jesus als einzigen ewigen Hohepriester in Betracht ziehen. Jesus wollte sich auf Gott ausrichten, nicht durch schlechte irdische Einflüsse, zu denen die Lust am "Fleische" sicherlich gehört, von seinem Weg abbringen oder beirren lassen. Enthaltsamkeit gilt als ein Stück Gottesnähe. Indem der Priester ehelos lebt, ist er Gott ein Stück näher, weil er Christus in seinem Lebensstil nacheifert und Christus war unverheiratet, jungfräulich. Auf diese Nachahmung der Tradition Christi beruht das Gebot der Enthaltsamkeit und letztendlich auch das heutige Weiheverbot für Verheiratete und das Heiratsverbot für Geweihte.

Eine Ausnahme jedoch sei an dieser Stelle noch kurz erwähnt. Es gibt in der katholischen Kirche Diakone, die verheiratet sind. Ein verheirateter Mann darf aber erst in reiferem Alter, ab 40 Jahre ungefähr ist es möglich, zum Diakon geweiht werden. Dies läßt sich aus der kultischen Reinheit ableiten. Man geht davon aus, daß Personen in diesem Alter, die schon länger verheiratet sind, in der Ehe sowieso enthaltsam leben, und man ihnen diese Vorschrift nicht mehr zu machen braucht. Lassen sie sich jedoch scheiden und heiraten wieder nach bürgerlichem Recht, so dürfen sie nicht zum Diakon geweiht werden, denn mit der zweiten Heirat haben sie der Kirche gezeigt, daß sie nicht enthaltsam leben können und somit auch nicht dem Ideal der Kirche entsprechen, "da es sich bei einer Wiederverheiratung ohne kirchenrechtlich gültige Eheschließung um einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß handelt".

 

 

 

 

 

 

10. Literaturverzeichnis

Quellen:

Codex des kanonischen Rechtes [auctoritate Ioannis Pauli PP. II. promulgatus]. Hrsg. im Auftrag der Deutschen und Berliner Bischofskonferenz. Lat. – dt. Ausgabe. 4. Auflage. Kevelaer 1994. (Zit. als: CIC, C.).

 

Sekundärliteratur:

 

Deselaers, Paul: Askese- II. Altes Testament und III. Askese – Neues Testament. In: Lexikon für Theologie und Kirche. Hrsg. von Walter Kasper. Begründet von Michael Buchberger. Dritte, völlig neu bearbeitete Auflage. Freiburg u.a. 1995. Band 1, Spalte 1077f. (Zit. als:Deselaers, Sp.).

 

Heid, Stefan: Zölibat in der frühen Kirche: die Anfänge einer Enthaltsamkeitspflicht für Kleriker in Ost und West. Paderborn u.a. 1997. (Zit. als: Heid, S.).

 

Hohmann, Joachim: Der Zölibat: Geschichte und Gegenwart eines umstrittenen Gesetzes; mit einem Anhang wichtiger kirchlicher Quellentexte. Frankfurt am Main. 1993. (Zit. als: Hohmann, S.).

 

 

Kasper, Walter (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. Begründet von Michael Buchberger. Dritte, völlig neu bearbeitete Auflage. Freiburg u.a. 1995. Band 3, Spalte 680. (Zit. als: LThK, Sp.).

 

Preuß, Dipl. Phil. Gisela und Dr. Michael Wegner (Verantw.): Meyers Enzyklopädisches Lexikon in 25 Bänden. Neunte, völlig neu bearbeitete Auflage. Mannheim u.a. 1973, korrigierter Nachdruck 1980. Band 7, Seite 836. (Zit. als: Meyers 7, S.) und Band 1, Seite 172 (Zit. als: Meyers 1, S.).

 

"Richtlinien über persönliche Anforderungen an Diakone und Laien im pastoralen Dienst im Hinblick auf Ehe und Familie" vom 28. September 1995. (= Die Deutschen Bischöfe 55). Hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bishcofskonferenz. Bonn. (Zit. als: Richtlinien, S.).

 

Stickler, Alfons Maria Kardinal: Der Klerikerzölibat: seine Entwicklungsgeschichte und seine theologischen Grundlagen. Abensberg. 1993. (Zit. als Stickler, S.).

 

Internetliteratur:

"Geschichte des Zölibats". Veröffentlicht im Internet unter: http://www.sachsen-info.de/stab/t4/st_4_4G.html . Zugriff durch Jörg Riehemann erfolgte am 9.5.1999, da keine Informationen zum letzten Up-Date ersichtlich waren.(Zit. als: Geschichte, S.).