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Lexikon - Klausur

Klausur

lat. clausura = Verschluß, Abgeschlossenheit.

1. Schriftliche »Prüfung an einer Hochschule unter Aufsicht eines »Prüfers und innerhalb eines Zeitrahmens, deren Ergebnis in die Endnote mit einfließt, den Klassenarbeiten an der Schule vergleichbar.

2. Bezeichnung für nicht öffentliche Sitzungen, Tagungen, Prüfungen oder Lernperioden.

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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