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Lexikon - Magisterprüfungsordnung

Magisterprüfungsordnung

Analog zur »Diplomprüfungsordnung bestehendes Regelwerk, das die Prozedur der Erlangung des Magistergrads regelt. Hierbei geht es vorrangig um Vorgaben zum Ablauf der »Prüfung, der Bewertung und Zeitplanung. Die ~ einer Hochschule wird durch das Wissenschaftsministerium des betreffenden Landes genehmigt. Wichtige Inhalte einer ~ sind Regelungen über:

Allg. Grundsätze, Prüfungsausschuss und Prüfungssekretariat, Umfang der Magisterprüfung, Aufbau der Magisterprüfung und Prüfungsleistungen, Zulassungsvoraussetzungen, Zulassungsverfahren, Prüfer, Magisterarbeit, Klausurarbeiten, Mündliche Prüfungen, Bewertung der Prüfungsleistungen und Bildung der Noten, Wiederholung der Prüfung, Rücktritt, Versäumnis, Täuschung, Ordnungsverstoß, Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, Zeugnis, Magistergrad und Magisterurkunde, Ungültigkeit der Magisterprüfung, Akteneinsicht, Schluss- und Übergangsbestimmungen, Prüfungsfächer, Fachliche Zulassungsvoraussetzungen , Fremdsprachenkenntnisse.

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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