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Lexikon - Promotionsordnung

Promotionsordnung

Universitätsspezifisches Regelwerk über die Bestimmungen zur »Promotion. Es besteht keine bundesweite Einheitlichkeit der Anforderungen. Wichtigste Inhalte sind:

Promotionsrecht, Zulassungsvoraussetzungen, Zulassung zur Promotion, Dissertation, Eröffnung des Promotionsverfahrens, Promotionskommission, Begutachtung der Dissertation, Annahme der Dissertation, Nichtangenommene Dissertationen, Mündliche Prüfung, Bewertung der mündlichen Prüfung, Verteidigung, Bewertung der Verteidigung, Festlegung der Gesamtnote der Promotion, Veröffentlichung der Dissertation, Verleihung des Doktorgrades, Beschwerde- und Widerspruchsrecht, Promotionsakte, Ehrenpromotion, Entzug des Doktorgrades, Schlußbestimmungen.

Promotionquote

Kriterium der »Hochschulevaluation. Gemessen wird die Zahl der erfolgreichen Promotionen, die auf einen Professor pro Jahr entfallen. Eine Ausnahme sind die Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre, da nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes Personal nicht eindeutig zugeordnet werden kann.

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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