Lexikon - Rektoratsverfassung
Rektoratsverfassung
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Die
traditionelle Grundordnung einer Hochschule nach dem Prinzip, dass
ein »Ordinarius für einen
bestimmten Zeitraum die Leitung der Hochschule übernimmt, wobei
er jedoch weiterhin Aufgaben der Forschung und Lehre wahrzunehmen
hat. Die ~ ist eine von zwei alternativen Verwaltungstypen, die an
deutschen Hochschulen üblich sind. Die »Präsidialverfassung
stellt den Leiter der Hochschule von anderen Aufgaben frei.
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Autoren:
Behmel,
Albrecht
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Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005 |
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