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Lexikon - Rektoratsverfassung

Rektoratsverfassung

Die traditionelle Grundordnung einer Hochschule nach dem Prinzip, dass ein »Ordinarius für einen bestimmten Zeitraum die Leitung der Hochschule übernimmt, wobei er jedoch weiterhin Aufgaben der Forschung und Lehre wahrzunehmen hat. Die ~ ist eine von zwei alternativen Verwaltungstypen, die an deutschen Hochschulen üblich sind. Die »Präsidialverfassung stellt den Leiter der Hochschule von anderen Aufgaben frei.

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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