»Staatsprüfung
Staatsprüfung
Abschlussprüfung
von universitären »Studiengängen,
die zu Berufen führen, an denen ein besonders öffentliches
Interesse besteht, darunter vorrangig solche der medizinischen
Fächer, der Lebensmittelchemie, der Rechtswissenschaften und der
Lehrerberufe. Die ~ bildet in der Regel einen akademischen und
berufsqualifizierenden Abschluss. Für angehende Lehrer und
Juristen ist zusätzlich nach der ersten ~ ein
Vorbereitungsdienst obligatorisch, der mit der zweiten ~ abschließt.
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