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Lexikon - Staatsexamen

Staatsexamen
»Staatsprüfung

Staatsprüfung

Abschlussprüfung von universitären »Studiengängen, die zu Berufen führen, an denen ein besonders öffentliches Interesse besteht, darunter vorrangig solche der medizinischen Fächer, der Lebensmittelchemie, der Rechtswissenschaften und der Lehrerberufe. Die ~ bildet in der Regel einen akademischen und berufsqualifizierenden Abschluss. Für angehende Lehrer und Juristen ist zusätzlich nach der ersten ~ ein Vorbereitungsdienst obligatorisch, der mit der zweiten ~ abschließt.

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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